Flurförderzeuge dürfen ausschließlich von geeigneten und entsprechend ausgebildeten Personen bedient werden. Wir vermitteln Ihnen die notwendigen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse gemäß DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925). Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten Sie den Flurförderschein (Staplerschein). Für die Teilnahme an dieser Qualifizierung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.