Weiterbildung BkrFQG

Seit 2008 müssen sich Busfahrer/innen und seit 2009 auch Lkw-Fahrer/innen aus dem gewerblichen Bereich, unabhängig davon, wann Sie die entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG) Güterverkehr regelmäßig eine anerkannte Fortbildung von mindestens 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren nachweisen. Diese Weiterbildung berechtigt Sie dann dazu, weitere 5 Jahre die Schlüsselzahl 95 in ihrer Fahrerlaubnis zu führen und damit nach EU-Recht weiterhin gewerblich tätig sein zu dürfen.

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