Klasse D: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Mit der Klasse D dürfen Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung für mehr als 8 Personen gefahren werden. Das Mindestalter für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis beträgt 24 Jahre. Sie kann aber auch schon mit 18 Jahren erworben werden, allerding mit folgenden Einschränkungen:
Ab 18 Jahren ermöglicht eine begonnene oder abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb das Fahren im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge.
Ab 20 Jahren darf die zuvor genannte Personengruppe auch auf längeren Linienstrecken fahren.
Ab 21 Jahren wird eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG benötigt. Eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erlaubt nur Fahrten bis 50 km Linienlänge.
Ab 23 Jahren erlaubt auch die beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG das Fahren unabhängig von der Linienlänge.
Klasse D schließt nach erfolgreich absolvierter Prüfung die Klasse D1 mit ein.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse DE dürfen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg mitgeführt werden.