Grundqualifikation

Vom Hilfsarbeiter mit Führerschein zum  Kapitän der Landstraße.

Die beschleunigte Grundqualifikation gilt seit dem 10. September 2008 für alle Busfahrer/innen und seit dem 10. September 2009 für alle Lkw-Fahrer/innen. Sie ist erforderlich für alle Kraftfahrer/innen, die gewerblich Personen- bzw. Güterverkehr tätig sein möchten.

Ergänzend zu den theoretischen Inhalten, werden Fahrstunden im Lkw-Simulator absolviert. Die Weiterbildung schließt mit einer IHK-Prüfung ab.

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