Klasse C: Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht
Mit der Fahrerlaubnis Klasse C dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Der Erwerb dieser Klasse ist für Personen ab 21 Jahren möglich.
Mit abgeschlossener Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft für den Fahrbetrieb und der bereits vorhandenen Fahrerlaubnis der Klasse B, ist der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C bereits ab 18 Jahren möglich und schließt nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung die Klasse C1 mit ein.
Klasse CE: Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger oder Auflieger
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse CE dürfen Kraftfahrzeuge über
3,5 t in Kombination mit einem Anhänger über 750 kg gefahren werden. Der Erwerb dieser Klasse ist ab 21 Jahren möglich.
Mit abgeschlossener Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft für den Fahrbetrieb und der bereits vorhandenen Fahrerlaubnis der Klasse C, ist der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse CE bereits ab 18 Jahren möglich und schließt nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung die Klasse C1E, BE und T mit ein.